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Zoll + Zollbestimmungen
Zollbestimmungen Reisegut
Zollfrei können eingeführt werden: Gegenstände, für den persönlichen Gebrauch des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw
Weiterhin zählen dazu:
- 1 Kamera
- 1 Filmkamera
- 1 Videokamera mit Filmen oder Leerkassetten
- 1 Fernglas
- 1 Musikinstrument (tragbar)
- 1 Tonbandgerät
- 1 Reise-Schreibmaschine
- gebrauchte Sportausrüstung und Campingausrüstung
- bis zu 20 Bücher oder Zeitschriften
- Gegenstände zur Berufsausübung
Reisende über 18 Jahre dürfen zollfrei einführen:
- Tabakwaren
bis zu 400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
- alkoholische Getränke
3 Liter Wein oder Spirituosen.
Ausfuhr
Verboten ist die Ausfuhr von archäologischen Gegenständen.
Pflanzen und Lebensmittel
Einfuhrerlaubnis von der Secretaria de Agricultura y Ganaderia, Mexiko City (Näheres durch die mexikanischen Konsulate) sowie ein Gesundheitszeugnis eines Pflanzenschutzamtes vom Herkunftsort in dreifacher Ausfertigung und beglaubigt durch mexikanisches Konsulat sind erforderlich.
Verboten ist das Mitbringen von Früchten, Pflanzen und Schnittblumen.
Umzugsgut
Umzugsgut darf von Einwanderer mit FM 2-Visum möglich mitgebracht werden. Hinsichtlich des Umfangs sind die mexikanischen Behörden sehr eingrenzend. Die Nachfrage bei einem der visaberechtigten mex. Konsulate wird empfohlen. Eine Liste, mit detaillierter Aufstellung des Umzugsguts und einer unterschriebenen Erklärung des Umziehenden, das es sich nicht um Handelsgut handelt, muss in fünffacher Ausfertigung in spanischer und deutscher Sprache vor der Ausreise bei einem der mexikanischen Generalkonsulate zur Beglaubigung eingereicht werden. Ausführlichere Angaben, welche Haushaltsgegenstände der Zollpflicht unterliegen, kann man beim mexikanischen Generalkonsulat in Hamburg einholen. Bis zu einem Jahr nach Eintreffen des Umziehenden in Mexiko kann Umzugsgut eingeführt werden.
Waffen und Munition
Nur mit Erlaubnis des Secretaria de la Defensa in Mexiko City ist die Einfuhr von (Jagd-)Waffen und Munition realisierbar. Auskunft darüber geben die mexikanischen Konsulate.
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