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Neuseeland

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw.

    Weiter zählen dazu:

    • 2 Fotoapparate mit Filmen
      oder 1 Kamera und 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen
      oder 1 Videokamera mit Leerkassetten
    • 1 Fernglas
    • 1 Musikinstrument (tragbar)
    • 1 tragbarer Plattenspieler mit 10 Platten
    • 1 Tonbandgerät
    • 1 Radio
    • 1 tragbarer Fernseher
    • 1 Reise-Schreibmaschine
    • 1 Kinderwagen und 1 Sportkinderwagen
    • 1 Zelt und andere Campingausrüstung
    • Sport-Ausrüstung
    • Angelausrüstung
    • Bergsteigerausrüstung
    • 1 Fahrrad ohne Hilfsmotor

    Eine Sicherheit kann für wertvolle Gegenstände (in der Regel Geldhinterlegung) erhoben werden, welche jedoch bei der Ausfuhr wieder zurückgezahlt wird

    Hinweis
    Plattenspieler, Tonbandgeräte, Rundfunk- und Fernsehgeräte werden nur dann als "tragbare" Geräte anerkannt, wenn sie mit Tragtasche oder Handgriff ausgerüstet oder ihrer Grösse nach zum Tragen an der Person geeignet sind und mit Batterie betrieben werden können. Haben diese Geräte nur einen Netzanschluss, zählen sie nicht als "tragbar" und sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen.

    Weiter im Handgepäck dürfen noch zoll- und abgabenfrei mitgeführt werden:

    • Tabakwaren
      200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak oder eine Mischung von allem bis zum Gesamtgewicht von 250 g (Tabakwaren nur für Reisende ab 17 Jahren).
    • alkoholische Getränke
      1,125 Liter Spirituosen und 4,5 Liter Wein oder Bier (alkoh. Getränke nur für Reisende ab 17 Jahren)
    • Geschenke (jedoch nicht Alkoholika oder Tabakwaren) bis zu einem Gesamtwert von 700 NZ$.
      Gemeinsam reisende Personen dürfen ihren Geschenke-Freibetrag nicht addieren!

    In denen im Flugzeug ausgehändigten Vordrucken müssen sämtliche mitgeführte Gegenstände anzumelden. Eine genaue Kontrolle erfolgt bei Ankunft.

    Verboten ist die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmittel. Ebenso hölzernes Verpackungsmaterial, Stroh, gebrauchte Säcke usw. sowie Erde, Früchte, Pflanzen, Gemüse, Blumen, Nüsse, Samen usw. Zudem ist die Einfuhr aller Tierprodukte strikt untersagt. Weitere Informationen dazu bei der neuseeländischen Botschaft einholen.

    Umzugsgut
    Dazu vorher rechtzeitig Informationen beim The Collector of Customs einholen. Wollen Personen ihren ständigen Wohnsitz nach Neuseeland verlegen, dürfen als Umzugsgut Haushalts- und sonstige Gegenstände abgabenfrei eingeführt, wenn sie mindestens 21 Monate vor ihrer Ankunft ihren ununterbrochenen Wohnsitz oder Aufenthalt ausserhalb Neuseelands gehabt haben. Die Gegenstände müssen in ihrem Eigentum gewesen und von ihnen gebraucht worden sein.
    Zum Umzugsgut gehören: u.a. Möbel, einschliesslich Pianos und anderer Musikinstrumente, Rundfunkgeräte, Plattenspieler, Rundfunkgeräte mit eingebautem Plattenspieler, Fernsehgeräte, Bilder usw.; Haushaltswäsche und Bettwäsche, Porzellanwaren, Glas- und Silberwaren, Bestecke, Haushaltsutensilien und Ziergegenstände; Boote, nicht-motorisierte Wohnwagen, Projektoren. Rechtsgesteuerte Kraftfahrzeuge, Motorräder, Flugzeuge sowie Segelboote und Motorboote bis zu einer bestimmten Grösse sind dann zoll- und abgabenfrei, wenn die Wohnsitznahme zum erstenmal in Neuseeland erfolgt und der ständige Aufenthalt dort beabsichtigt ist und diese Gegenstände ausserdem seit mindestens einem Jahr vor ihrer Verschiffung oder vor der Abreise nach Neuseeland (massgebend ist das frühere Datum) Eigentum des Umziehenden sind und von ihm persönlich benutzt wurden. Familienmitglieder des Umziehenden können auch Kfz, Flugzeuge sowie Segelboote und Motorboote bis zu einer bestimmten Grösse abgabenfrei einführen, wenn bei ihnen alle Bedingungen erfüllt sind. Vorzulegen sind als Nachweis für Eigentum und Gebrauch dieser Gegenstände: Rechnungen, Versicherungsscheine und Zulassungsbestätigung; bei Verschiffung als Frachtgut ist der Tag der Übergabe an den Versender nachzuweisen. Zusätzlich hat der Umziehende eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass er im Falle des Verkaufs oder der sonstigen Weitergabe des Kfz, Flugzeugs sowie Segelboots oder Motorboots innerhalb von 2 Jahren nach der Einfuhr die Eingangsabgaben entrichten wird Für linksgesteuerte Kfz ist Sondergenehmigung des Ministry of Transport, ansonsten dürfen sie nicht eingeführt werden ; Zulassung zum Verkehr erst nach Umrüstung auf Linksverkehr.

    Waffen und Munition
    Fragen zur Einfuhr von Waffen und Munition und die evtl. erforderlichen Genehmigungen sind bei der Botschaft von Neuseeland zu erfragen.

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